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Regionalverbände in Baden-Württemberg ArtikelDer Regionalverband in dem Bundesland Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgabe die Umsetzung der Regionalplanung nachdem Landesplanungsgesetz ist. In Baden-Württemberg wurden zu dem 1. Januar 1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" insgesamt 12 solcher Regionalverbände eingerichtet. Der Regionalverband Mittlerer Neckar mit Sitz in Stuttgart erhielt später weitergehende Zuständigkeiten und wurde in die Region Stuttgart überführt, die eine vom Volk direkt gewählte Regionalversammlung hat.
Die Regionalverbände haben als "Organe" eine Verbandsversammlung und einen Verbandsvorsitzenden, der von der Verbandsversammlung gewählt wird. Die Vertreter der Verbandsversammlung werden von den einzelnen Kreistagen und Landräten der Kreise bzw. Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt.
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Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan eines Regionalverbandes bzw. einer Region in Baden-Württemberg. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den einzelnen Kreistagen und Landräten der Kreise bzw. von den Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt. In der Region Stuttgart werden die Mitglieder der Verbandsversammlung jedoch direkt vom Volk gewählt. Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Verbandsvorsitzenden, der ehrenamtlich tätig ist.
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Der Verbandsvorsitzende ist der ehrenamtlich tätige Vertreter eines Regionalverbandes bzw. einer Region in Baden-Württemberg. In dem Verband Region Stuttgart heißt er gelegentlich auch Regionalpräsident.
Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung. Er vertritt den Regionalverband, leitet die Verbandsverwaltung und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er bereitet die Sitzungen der Verbandsversammlung und ihrer Ausschüsse vor und vollzieht deren Beschlüsse. An seiner Seite hat er zur dauernden Erledigung seiner Aufgaben einen Verbandsdirektor.
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Zur Erledigung der Verwaltungstätigkeiten gibt es am Sitz des Regionalverbands eine Geschäftsstelle des Verbands mit einem Verbandsdirektor, der ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt wird und Beamter auf Zeit ist. Der Verbandsdirektor ist ständiger Vertreter des Verbandsvorsitzenden und der hauptamtliche Verwaltungsbeamte eines Regionalverbands. Er wird von der Verbandsversammlung auf acht Jahre gewählt. Er könnte auch Verbandsdirektor von 2 Regionalverbänden sein.
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Die Geschäftstelle des Verbande oder Verbandsverwaltung ist die "Verwaltungsbehörde" eines Regionalverbands bzw. einer Region. Hier erledigt der Verbandsdirektor mit seinen Beamten und Angestellten die laufenden Angelegenheiten des Regionalverbands bzw. der Region. Die Sitze der einzelnen Regionalverbände sind in dem "Zweiten Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" festgelegt. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 12 solcher "Dienststellen".
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Die einzelnen Regionalverbände bzw. Regionen in dem Überblick:
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